Jobsharing im Mittelstand bezeichnet ein Arbeitszeitmodell, bei dem sich zwei oder mehr Beschäftigte eine Stelle teilen und gemeinsam für deren Aufgaben, Ergebnisse und Ansprechbarkeit verantwortlich sind. Anders als bei klassischer Teilzeit wird nicht ein Arbeitspensum in Stunden zerlegt, sondern eine Rolle geteilt, einschließlich Übergabe, Abstimmung und gemeinsamer Verantwortung. Für Betriebe mit Fachkräftemangel eröffnet das Modell Zugang zu Personen, die aus familiären, gesundheitlichen oder persönlichen Gründen keine Vollzeitstelle ausüben können, aber qualifiziert sind und verantwortungsvolle Aufgaben übernehmen möchten. Gleichzeitig verlangt es klare, schriftlich festgehaltene Regeln: Ohne definierte Übergaben, Entscheidungsbefugnisse und Vertragsgestaltung kippt die Zusammenarbeit schnell in Reibungsverluste, Doppelarbeit und widersprüchliche Aussagen gegenüber Kunden und Team. Dieser Beitrag erläutert die Modelle, rechtliche Grundlagen, Voraussetzungen und Schritte der Einführung und benennt typische Stolperfallen, ergänzt um eine Beispielrechnung zu Kapazität und Kosten. Er richtet sich an Geschäftsführung, Personalverantwortliche und Führungskräfte, die sachlich prüfen, ob Jobsharing zur eigenen Organisation passt und wie es sich ohne Qualitätsverlust und ohne unnötigen Verwaltungsaufwand umsetzen lässt.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt ausschließlich die redaktionellen Ansichten der Redaktion von newworkpraxis.de wieder. Er stellt keine Rechts- oder Steuerberatung dar und ersetzt nicht die Beratung durch qualifizierte Fachleute. Für verbindliche Auskünfte zu Ihrem konkreten Fall wenden Sie sich bitte an eine zugelassene Beratung.
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Was Jobsharing ist und was nicht
Beim Jobsharing teilen sich mindestens zwei Personen eine Stelle, die inhaltlich als Einheit definiert ist. Beide besitzen Verträge mit anteiliger Arbeitszeit, übernehmen aber gemeinsam die Verantwortung für das Ergebnis der Stelle. Sie stimmen sich über Aufgaben, Termine und Zuständigkeiten ab und sind im Idealfall für Kunden, Teams und Vorgesetzte als gemeinsamer Ansprechpartner erkennbar.
Davon abzugrenzen ist die einfache Teilzeit, bei der eine Person ein reduziertes Pensum auf einer eigenen Stelle erbringt, und die Stellenteilung, bei der eine Aufgabe nach Inhalten fachlich aufgeteilt wird, ohne gemeinsame Verantwortung. Die gemeinsame Verantwortung ist das entscheidende Merkmal.
Die gängigen Modelle im Überblick
| Modell | Beschreibung | Typischer Einsatz | Besonderheit |
|---|---|---|---|
| Geteilte Stelle mit Übergabe | Zwei Personen arbeiten an unterschiedlichen Tagen, mit fester Übergabezeit | Sachbearbeitung, Projektleitung, Vertrieb | Klare Übergabe erforderlich |
| Tandem mit Überlappung | Beide Personen arbeiten teilweise parallel | Führungsrollen, Teamleitung | Mehr Abstimmung, höhere Qualität |
| Aufgabenteilung mit gemeinsamer Verantwortung | Aufgaben sind zugeordnet, Ergebnis wird gemeinsam verantwortet | Fachabteilungen, Controlling | Transparente Ziele nötig |
| Top-Sharing | Geschäftsführung oder Bereichsleitung wird geteilt | Leitungsebene | Hohe Anforderungen an Vertrauen und Entscheidungsrechte |
Welches Modell geeignet ist, hängt von der Aufgabe ab. Rollen mit hohem Abstimmungsbedarf und ständiger Erreichbarkeit verlangen Überlappungszeiten. Rollen mit klar abgrenzbaren Prozessen kommen mit wenigen Übergabepunkten aus.
Chancen und Grenzen für den Betrieb
Jobsharing ist kein Allheilmittel. Wer das Modell einführt, sollte Nutzen und Aufwand nüchtern abwägen.
Chancen
- Zugang zu qualifizierten Fachkräften, die eine Vollzeitstelle nicht ausüben können oder wollen.
- Höhere Ausfallsicherheit, weil Wissen auf zwei Personen verteilt ist und Urlaub oder Krankheit besser abgefedert werden können.
- Vier-Augen-Prinzip im Alltag: Zwei Perspektiven auf Entscheidungen verbessern häufig die Qualität.
- Längere Verweildauer qualifizierter Beschäftigter, weil das Modell Lebensphasen berücksichtigt.
- Geringere Wissenssilos durch die Pflicht zu strukturierter Dokumentation und Übergabe.
Grenzen
- Mehraufwand für Abstimmung und Übergabe, der als bezahlte Zeit eingeplant werden muss.
- Höhere Fixkosten je Stelle, etwa durch zusätzliche Arbeitsplatzausstattung, Lizenzen und Verwaltung.
- Abhängigkeit von der Passung der Partner, die sich nicht erzwingen lässt.
- Ungeeignet für Rollen, in denen Entscheidungen fortlaufend und ohne Verzug durch eine einzelne Person getroffen werden müssen.
- Gefahr der Doppelbelastung, wenn Teilzeitstellen faktisch mit Vollzeitumfang gefordert werden.
Rechtlicher Rahmen: Arbeitsplatzteilung nach dem TzBfG
Das Teilzeit- und Befristungsgesetz regelt das Jobsharing unter dem Begriff Arbeitsplatzteilung. Nach § 13 TzBfG können Arbeitnehmer vereinbaren, dass sie sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen. Der Arbeitgeber muss ihnen dabei ihre jeweilige Arbeitszeit und deren Lage vorgeben oder mit ihnen abstimmen.
Besonders bedeutsam sind die Regelungen zur Vertretung. Fällt ein Partner aus, sind die anderen nur dann zur Vertretung verpflichtet, wenn sie im Einzelfall zugestimmt haben oder der Arbeitsvertrag bei Vorliegen eines dringenden betrieblichen Grundes eine Vertretung vorsieht und diese im Einzelfall zumutbar ist. Außerdem ist eine Kündigung wegen des Ausscheidens eines Partners aus der Arbeitsplatzteilung gegenüber den verbleibenden Partnern unwirksam. Eine Änderungskündigung bleibt jedoch aus anderen Gründen möglich.
Zusätzlich sind allgemeine arbeitsrechtliche Vorgaben zu beachten, etwa zur Arbeitszeit, zu Ruhezeiten, zum Datenschutz und zur Mitbestimmung des Betriebsrats, sofern vorhanden. Die konkrete Ausgestaltung sollte im Einzelfall rechtlich geprüft werden.
Vertragliche Regelungen im Überblick
- Stellenbeschreibung als gemeinsame Rolle mit Zielen, Aufgaben und Entscheidungsbefugnissen
- Arbeitszeitumfang und Lage der Arbeitszeit je Partner
- Übergabezeiten als bezahlte Arbeitszeit
- Vertretungsregelung bei Krankheit oder Urlaub, einschließlich Zustimmungsvorbehalt
- Regelung zur Behandlung des Ausscheidens eines Partners, inklusive Nachbesetzung
- Vergütung, Boni und Zielvereinbarung, die Verantwortung teilen, ohne Anreize für Alleingänge zu setzen
- Datenschutz und Zugriffsrechte auf Systeme und gemeinsame Postfächer
Voraussetzungen im Betrieb
Jobsharing gelingt, wenn der Betrieb bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Diese lassen sich als Prüfliste verwenden, bevor eine Stelle ausgeschrieben wird.
- Die Stelle ist inhaltlich teilbar, ohne dass Verantwortung oder Qualität leiden.
- Es existieren dokumentierte Prozesse, Ablagen und Abstimmungswege, die eine Übergabe tragen.
- Die Führungskraft ist bereit, Ergebnisse statt Anwesenheit zu steuern.
- Technik für gemeinsame Ablage, Kalender, Aufgabenverwaltung und Kommunikation ist vorhanden.
- Ein Betriebsrat oder eine Interessenvertretung ist bei Bedarf frühzeitig eingebunden.
- Budget für Einarbeitung, Übergabezeiten und Arbeitsplatzausstattung ist eingeplant.
Übergabe und Zusammenarbeit im Alltag
Die Qualität der Übergabe entscheidet über den Erfolg. Eine mündliche Absprache am Ende des Arbeitstags genügt nicht. Bewährt hat sich ein fester Übergabestandard mit schriftlichem Protokoll: Was wurde erledigt, was ist offen, welche Entscheidungen stehen an, wo liegen Risiken, und welche Kontakte sind relevant.
Bausteine einer guten Übergabe
- Gemeinsame digitale Ablage mit einheitlicher Struktur, in der alle Vorgänge nachvollziehbar sind.
- Standardisierte Übergabevorlage mit Status, offenen Punkten und nächsten Schritten.
- Fester wöchentlicher Abstimmungstermin der Partner, auch kurz und digital.
- Gemeinsames Postfach oder klar definierte Stellvertretungsadressen für externe Ansprechpartner.
- Vereinbarte Reaktionszeiten und Eskalationswege bei dringenden Themen.
Entscheidend ist außerdem, dass Kolleginnen, Kollegen und Kunden wissen, wer wann erreichbar ist und wer welche Entscheidungen trifft. Eine kurze Information beim Start der Zusammenarbeit schafft Klarheit.
Jobsharing funktioniert nicht, weil zwei Personen weniger arbeiten, sondern weil zwei Personen gemeinsam besser dokumentieren, abstimmen und entscheiden als eine Person allein.
Beispielrechnung: Kapazität und Kosten einer geteilten Stelle
Die folgende Rechnung ist illustrativ und verwendet angenommene Werte. Eine Vollzeitstelle umfasst 40 Wochenstunden. Im Jobsharing teilen sich zwei Beschäftigte die Stelle mit jeweils 24 Wochenstunden, davon jeweils zwei Stunden bezahlte Abstimmungs- und Übergabezeit.
| Größe | Vollzeitstelle | Jobsharing mit zwei Personen |
|---|---|---|
| Vertraglich bezahlte Wochenstunden | 40 | 48 |
| Davon Übergabe und Abstimmung | 0 | 4 |
| Produktive Fachstunden | 40 | 44 |
| Kapazitätsplus gegenüber Vollzeit | 0 Stunden | 4 Stunden |
| Mehrkosten bezahlter Stunden | 0 Prozent | 20 Prozent |
Die Rechnung zeigt: Das Modell liefert in diesem Beispiel vier Fachstunden mehr als eine Vollzeitstelle, verursacht aber ein Fünftel mehr bezahlte Arbeitszeit. Ob sich das lohnt, hängt vom Nutzen ab, etwa von der Gewinnung sonst nicht verfügbarer Fachkräfte, der höheren Ausfallsicherheit und der besseren Entscheidungsqualität. Zusätzlich fallen Einmalkosten für Einarbeitung und Ausstattung sowie laufende Kosten für Verwaltung an. Eine ehrliche Kalkulation sollte diese Positionen enthalten.
Einführung in sieben Schritten
- Bedarf klären: Für welche Stellen ist Jobsharing denkbar, und welches Ziel soll erreicht werden?
- Pilotstelle auswählen: Eine Stelle mit klaren Aufgaben und aufgeschlossener Führungskraft eignet sich als Start.
- Rahmen festlegen: Arbeitszeit, Übergabezeit, Vertretung, Vergütung und Entscheidungsrechte werden schriftlich definiert.
- Partner finden: Intern über Ausschreibung und Tandembörse oder extern über Stellenanzeigen mit Hinweis auf die Möglichkeit.
- Kennenlernen und Passung prüfen: Gemeinsame Gespräche und Probearbeit zeigen, ob Arbeitsweisen zusammenpassen.
- Einarbeiten und starten: Beide Partner werden gemeinsam eingearbeitet, die Übergabestandards werden eingeübt.
- Auswerten und anpassen: Nach drei bis sechs Monaten werden Zusammenarbeit, Ergebnisse und Aufwand ausgewertet.
Wichtig ist, die Auswahl nicht allein nach Qualifikation zu treffen, sondern auch die Kommunikationsstile und Arbeitsweisen zu berücksichtigen. Wo möglich, sollten sich Partner selbst finden und gemeinsam bewerben, weil bestehende Vertrauensverhältnisse die Zusammenarbeit erleichtern.
Führung und Steuerung geteilter Stellen
Führungskräfte müssen lernen, geteilte Stellen über Ergebnisse zu führen. Zielvereinbarungen beziehen sich auf die Stelle als Ganzes, nicht auf einzelne Personen. Besprechungen finden idealerweise so statt, dass beide Partner teilnehmen können. Wenn das nicht möglich ist, werden Protokolle erstellt, die beide verbindlich lesen.
Zusätzlich sollte die Beurteilung die Zusammenarbeit berücksichtigen. Wer Beurteilungen nur auf individuelle Ergebnisse stützt, setzt Anreize gegen die Kooperation. Gemeinsame Ziele und eine gemeinsame Bewertung des Stellenergebnisses fördern Verantwortung für das Ganze.
Kennzahlen und Erfolgsmessung
- Erreichung der Stellenziele im Vergleich zur Vorperiode
- Reaktionszeiten und Erreichbarkeit für interne und externe Ansprechpartner
- Fehler- und Rückfragequote an den Übergabepunkten
- Zufriedenheit der Partner und des Teams, erhoben per kurzer Befragung
- Fluktuation und Fehlzeiten im Vergleich zu ähnlichen Stellen
Urlaub, Feiertage und Ausfälle organisieren
Im Alltag zeigen sich die Schwächen eines Modells oft bei Urlaub, Feiertagen und Krankheit. Fällt ein fester Arbeitstag auf einen Feiertag, entsteht bei Tandems mit starrem Wochenplan eine Lücke. Deshalb sollte der Betrieb vorab festlegen, wie Feiertage, Brückentage und Urlaube auf die Partner verteilt werden und wie die Abdeckung der Stelle sichergestellt wird.
Bewährt haben sich Jahresplanungen, in denen beide Partner ihren Urlaub frühzeitig abstimmen, damit nach Möglichkeit nie beide gleichzeitig fehlen. Für ungeplante Ausfälle gilt die rechtliche Vertretungsregel: Eine Vertretung durch den Partner ist nur mit Zustimmung im Einzelfall oder bei entsprechender vertraglicher Regelung zumutbar. Der Betrieb sollte daher eine zweite Vertretungsebene vorsehen, etwa eine benannte Kollegin oder einen Kollegen mit Einblick in die laufenden Vorgänge.
Praktische Regeln für die Abdeckung
- Gemeinsamer Kalender, in dem Abwesenheiten beider Partner sichtbar sind.
- Mindestbesetzung für kritische Termine, etwa Quartalsabschlüsse oder Kundentermine.
- Dokumentierte Vertretung mit klaren Befugnissen und Zugriffsrechten.
- Verbindliche Information an Team und Kunden bei Abweichungen vom Regelplan.
Datenschutz, IT und Zugriffsrechte
Geteilte Stellen erfordern geteilte Informationen. Gemeinsame Postfächer, Ablagen und Aufgabenlisten sind sinnvoll, müssen aber so eingerichtet werden, dass nur berechtigte Personen Zugriff erhalten und der Zugriff nachvollziehbar bleibt. Wenn personenbezogene Daten verarbeitet werden, gilt das Prinzip der Erforderlichkeit auch für die Partner: Zugriff erhält, wer ihn für die Aufgabe benötigt.
Außerdem sollte geklärt werden, ob gemeinsame Konten verwendet werden dürfen oder ob jede Person über eine eigene Kennung mit gleichen Rechten verfügt. Gemeinsame Konten erschweren die Nachvollziehbarkeit und sind häufig mit den Vorgaben der Informationssicherheit nicht vereinbar. Bessere Lösungen sind persönliche Konten mit identischen Berechtigungen und eine gemeinsame Gruppenadresse für Außenkontakte.
Typische Stolperfallen
- Keine Übergabezeit eingeplant: Wenn Abstimmung unbezahlt oder nebenbei stattfindet, leidet Qualität und Motivation.
- Unklare Entscheidungsrechte: Wenn offen bleibt, wer was entscheiden darf, entstehen Konflikte oder Verzögerungen.
- Zwei Teilzeitstellen mit Vollzeiterwartung: Aufgaben und Ziele müssen auf das tatsächliche Pensum zugeschnitten werden.
- Unpassende Partner: Fehlt das Vertrauen, hilft keine Methodik. Eine Probephase und Wechseloptionen sind sinnvoll.
- Fehlende Ausstiegsregelung: Der Fall, dass ein Partner ausscheidet, sollte vor dem Start geregelt werden.
- Mangelnde Dokumentation: Informationen, die nur im Kopf eines Partners existieren, machen das Modell wertlos.
- Zu viele Schnittstellen nach außen: Kunden und Kollegen müssen wissen, wen sie wann ansprechen können.
Praxisbeispiel: Geteilte Teamleitung in einem Dienstleistungsunternehmen
Ein fiktiver mittelständischer Dienstleister mit 150 Beschäftigten sucht eine Teamleitung für die Auftragsabwicklung. Die Position bleibt monatelang unbesetzt. Die Personalleitung entscheidet sich, die Stelle auch als Tandem auszuschreiben. Zwei Bewerberinnen mit jeweils 60 Prozent Verfügbarkeit bewerben sich gemeinsam.
Die Geschäftsführung legt Rahmenbedingungen fest: Beide Partnerinnen arbeiten an unterschiedlichen Tagen, mittwochs gibt es eine gemeinsame Überlappung für Abstimmung und Teamtermine. Entscheidungen im Rahmen der Stellenbeschreibung kann jede allein treffen, bei Budgetfragen oberhalb einer festgelegten Grenze entscheiden beide gemeinsam. Eine Vertretung bei Urlaub ist freiwillig und wird jeweils im Einzelfall vereinbart.
Nach sechs Monaten wertet die Personalleitung aus: Die Teamzufriedenheit ist gestiegen, die Rückfragen an der Übergabe sind rückläufig, der organisatorische Mehraufwand liegt im erwarteten Rahmen. Das Unternehmen prüft, das Modell auf weitere Stellen zu übertragen. Das Beispiel zeigt, dass Klarheit über Rollen, Zeiten und Entscheidungen wichtiger ist als der Wunsch nach Flexibilität allein.
Checkliste für die Entscheidung
- Ist die Stelle teilbar, ohne dass Verantwortung unklar wird?
- Existieren dokumentierte Prozesse und eine gemeinsame digitale Ablage?
- Sind Übergabezeiten budgetiert und als Arbeitszeit definiert?
- Wurden Vertretungs- und Ausstiegsregelungen vertraglich festgelegt?
- Ist die Führungskraft bereit, Ergebnisse statt Anwesenheit zu steuern?
- Sind Betriebsrat und Datenschutz frühzeitig eingebunden?
- Gibt es Kriterien und einen Termin für die Auswertung der Pilotphase?
- Wurde die rechtliche Gestaltung im Einzelfall geprüft?
Fazit
Jobsharing im Mittelstand ist ein praktikables Instrument, um Fachkräfte zu gewinnen, Wissen abzusichern und Arbeitszeitwünsche mit betrieblichen Anforderungen zu verbinden. Es funktioniert, wenn die Stelle teilbar ist, Übergaben verbindlich geregelt sind und die Führung auf Ergebnisse statt auf Anwesenheit achtet. Rechtlich bietet das Teilzeit- und Befristungsgesetz einen Rahmen, der durch klare vertragliche Vereinbarungen ergänzt werden sollte. Wer mit einer Pilotstelle beginnt, Aufwand und Nutzen ehrlich bilanziert und das Modell nach einer Erprobungsphase anpasst, kann Jobsharing als stabilen Baustein einer modernen Arbeitsorganisation etablieren.
FAQ
Was unterscheidet Jobsharing von Teilzeit?
Bei Teilzeit übt eine Person eine Stelle mit reduziertem Umfang aus. Beim Jobsharing teilen sich mehrere Personen eine Stelle und tragen gemeinsame Verantwortung für deren Ergebnis, einschließlich Abstimmung und Übergabe.
Müssen Jobsharing-Partner sich gegenseitig vertreten?
Nach § 13 TzBfG besteht eine Vertretungspflicht nur, wenn die Partner im Einzelfall zugestimmt haben oder der Arbeitsvertrag bei einem dringenden betrieblichen Grund eine Vertretung vorsieht und diese im Einzelfall zumutbar ist.
Eignet sich Jobsharing auch für Führungspositionen?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen. Erforderlich sind klare Entscheidungsrechte, Überlappungszeiten, ein gemeinsames Verständnis der Rolle und gegenseitiges Vertrauen. Für Stellen mit fortlaufender Einzelentscheidung ist das Modell weniger geeignet.
Was passiert, wenn ein Partner ausscheidet?
Das Ausscheiden eines Partners berechtigt den Arbeitgeber nicht, den anderen Partnern deswegen zu kündigen. Vertraglich sollte vorab geregelt sein, wie die Nachbesetzung erfolgt und ob die Stelle vorübergehend allein fortgeführt werden kann.
Wie lässt sich der Erfolg von Jobsharing messen?
Über Zielerreichung der Stelle, Reaktionszeiten, Fehlerquote an den Übergabepunkten, Zufriedenheit von Partnern und Team sowie Fluktuation und Fehlzeiten im Vergleich zu ähnlichen Stellen. Eine Auswertung nach drei bis sechs Monaten ist sinnvoll.









